[ Auszug: Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der
gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände
gemeinschaftlich sind, di ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]